Schön, dass Sie sich über die Trauung in unserer Petrikirchengemeinde informieren wollen.
Wenn Sie in absehbarer Zeit getraut werden möchten, melden Sie Ihren Wunsch möglichst rechtzeitig in unserem Gemeindebüro oder bei Pfarrer Bernhard Speller an, vor allem um für einen vorgesehen „Wunschtermin“ die Kirche zu reservieren. Es gibt aber keine Mindestzeit für eine Trauanmeldung. Die Wahl des Trautages steht Ihnen frei.
Falls in den Familienbüchern Ihrer Eltern nicht vermerkt, informieren Sie sich bitte über Datum und Ort Ihrer Taufe und Konfirmation oder Firmung. Falls dies in unserer Gemeinde stattfand, ist es bei uns verzeichnet.
Trauung in der Petrikirche oder woanders?
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde, zu dem einer der Partner gehört. Für die Trauung steht ihnen natürlich unsere Petrikirche zur Verfügung. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. Gerne übernimmt Pfarrer Speller auch dort die Trauung. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut, denn er oder sie muss die Zustimmung für die Trauung durch einen anderen Pfarrer geben, was in aller Regel kein Problem ist. Soll ein befreundeter Pfarrer/eine Pfarrerin der Familie die Trauung vornehmen, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale). Auch das wird gerne erteilt.
Der Pfarrer/die Pfarrerin wird mit Ihnen ein Traugespräch verabreden, das einige Wochen vor der Trauung stattfindet, in dem Sie über Ihre Wünsche und Fragen gesprochen wird und gemeinsam die Trauung geplant wird. Wichtig ist für den Pfarrer/die Pfarrerin zur Vorbereitung seiner Ansprache etwas von Ihrer persönlichen Geschichte zu hören. Sie können selbst einen biblischen Trauspruch auswählen.
Für organisatorische Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch vorher zur Verfügung.
Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung.
Sie ist wie jeder andere Gottesdienst immer öffentlich. Am Sonntag vor der Trauung wird im Gemeindegottesdienst das Aufgebot bekannt gegeben. Dem Ehepaar wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist, der uns die Gabe zur Liebe geschenkt hat und welche Bedeutung das Eheversprechen hat. Das Brautpaar verspricht feierlich, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, solange sie leben. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen. Ein Paar kann nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat. Gleichgeschlechtliche Paare sind zur Trauung ebenso herzlich willkommen.
Ein Ehepartner muss Glied der evangelischen Kirche sein.
Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche oder einer anderen zur ACK gehörenden Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Römisch-katholische Ehepartner*innen können sich von seiner/ihrer Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Genehmigung zum Eingehen einer „konfessionsverbindenden“ Ehe und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält dann seine Rechte in der katholischen Kirche.
Trauung in ökumenischer Form
Es ist auch möglich, eine Trauung in ökumenischer Form zu feiern, also unter Beteiligung der Geistlichen beider Konfessionen. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Geistlichen beider Konfessionen sprechen.
Trauungen mit einem Ehepartner, der keiner Kirche angehört
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.
Gehört ein Ehepartner keiner Kirche an, so kann auch eine kirchliche Trauung stattfinden, wenn das von beiden Brautleuten gewünscht wird. Dies gilt besonders für Ehepaare, bei denen der/die eine Partner/in Mitglied einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft ist (Beispiel: Heirat einer Christin und eines Muslim). Es hat sich bewährt, die angemessene Form mit Rücksicht auf beide Religionen gemeinsam mit dem trauenden Pfarrer/der Pfarrerin zu besprechen.
Vorschläge für Trausprüche
Wir wissen aber, daß denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen.
Röm. 8, 28
Die Wege des HERRN sind lauter Güte und Treue, für alle, die seinen Bund und seine Gebote halten.
Psalm 25, 10
Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermal sage ich: Freuet euch! Eure Güte laßt kundsein allen Menschen! Der Herr ist nahe!
Phil. 4, 4-5
Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt , der spricht zu dem HERRN: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe.
Psalm 91, 1-2
Der HERR ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.
Psalm 23,1
Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.
1. Kor. 13, 13
Darum nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob.
Röm. 15, 7
Meine Kinder, laßt uns nicht lieben mit Worten noch mit der Zunge, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit.
1. Joh. 3, 18
Gott ist die Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.
1. Joh. 4, 10b
Mit meinem Gott kann ich über Mauern springen.
Psalm 18, 30
Denn unser Herz freuet sich seiner, und wir trauen auf seinen heiligen Namen.
Psalm 33, 21
Schmecket und sehet, wie freundlich der Herr ist. Wohl dem, der auf ihn trauet.
Psalm 34, 9
So ist’s ja besser zu zweien als allein; denn sie haben guten Lohn für ihre Mühe.
Prediger 4, 9
Wie eine Lilie unter den Dornen, so ist meine Freundin unter den Mädchen. Wie ein Apfelbaum unter den wilden Bäumen, so ist mein Freund unter den Jungen.
Hoheslied 2, 2-3
Selbst große Wasser können die Liebe nicht löschen und Ströme schwemmen sie nicht weg.
Hoheslied 8, 7
Eine richtige Antwort ist wie ein lieblicher Kuß.
Sprüche 24, 26
Ein Weiser, der mahnt und ein Ohr, das auf ihn hört, das ist wie ein goldener Ring und ein goldenes Halsband.
Sprüche 25, 12
Der HERR ist meine Stärke und mein Schild; auf ihn hofft mein Herz, und mir ist geholfen. Nun ist mein Herz fröhlich, und ich will ihm danken mit meinem Lied.
Psalm 28, 7
Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, beharrlich im Gebet.
Röm. 12, 12
Freut euch mit den Fröhlichen und weint mit den Weinenden.
Röm. 12, 15
Ich bin das Licht der Welt. wer mit nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.
Joh. 8, 12
All eure Dinge laßt in der Liebe geschehen!
1. Kor. 16, 14
Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
Gal. 6, 2
Vor allen Dingen habt untereinander beständige Liebe.
1. Petrus 4, 8a.
Die Verse helfen auch gut beim weiteren Suchen, weil in der Nähe oft auch andere schöne Verse stehen.
Mögliche Lieder
In unserem neuen, seit 1996 in Gebrauch befindlichen Evangelischen Gesangbuch (EG) finden Sie typische Traulieder unter den Nummern 238-240 und 601. Gut geeignet sind auch die Lob- und Danklieder ab Nr. 316-333. Ob klassisch oder modern liegt am persönlichen Geschmack
Außerdem gibt es auch noch Lieder nach bekannten Melodien mit alternativem, dem Anlass angepassten Text, die wir Ihnen gerne vorstellen können.